Teichregeln

Es sind die für das Land Hessen gültigen Fischereigesetze ausnahmslos zu beachten. Jeder Fisch muss mit Hilfe eines Unterfangkeschers gelandet werden. Das Angel mit Zwillingshaken, Drillingen, Mehrfachhaken und Köderfischen ist verboten.

Das Angeln mit Kunstködern (kleiner als 10 cm) in Verbindung mit einen Einzelhaken ist Erlaubt. Pro Angeltag ist die Entnahme von zwei Karpfen, einen Wels, Zander, Hecht und Stör Erlaubt. Alle Fische über 1,30m bleiben im Besitz des Betreibers! Bei Verstoß gegen diese Regelung berechnen wir 25 Euro pro Kilogramm.

Das reißen und Keschern von Fischen ist strengstens verboten. Anfüttern und angeln mit Futterkörbchen ist verboten. Hunde müssen leider draußen bleiben.

Den Angelplatz und den Schlachtplatz bitte sauber verlassen.

Öffnungszeiten Schlachtplatz: Sommerzeit bis 16.45 UHR, Winterzeit bis 14.45 UHR.

Bei nicht einhalten der oben genannten Bedingungen muss mit sofortigem Platzverweis gerechnet werden.

 

 

Irrtümer und Änderungen vorbehalten!